Extreme Wetterereignisse nehmen auch in Deutschland immer mehr zu. Sturmschäden am Auto, beispielsweise durch Starkregen, Hagel oder Hochwasser, sind daher keine Seltenheit. Kommt es dadurch zu Beschädigungen am eigenen Fahrzeug, stellt sich die Frage, in welchen Fällen die Versicherung zählt – vorausgesetzt, man hat mindestens eine Teilkaskoversicherung.
Teilkaskoversicherung übernimmt Schäden nur zum Teil
Die Teilkaskoversicherung macht ihrem Namen alle Ehre und springt im Schadensfall eben nur zum Teil ein. Versichert sind alle unmittelbaren Schäden, die durch Stürme, Überschwemmungen oder Hagelschlag entstanden sind. Fallen Gegenstände durch starke Winde aufs Auto oder lösen sich Dachziegel, die Dellen, Kratzer oder eine gesprungene Windschutzscheibe verursachen, können diese Schäden über die Teilkaskoversicherung reguliert werden.
Allerdings übernimmt die Autoversicherung die Kosten nur dann, wenn keine Fahrlässigkeit vorliegt. Wer bei Starkregen vergisst, das Fenster zuzumachen und dadurch Wertgegenstände im Innern kaputtgehen, kann nicht auf eine Erstattung durch die Teilkaskoversicherung hoffen.
Wasserschaden am Auto
Eine überschwemmte Straße zu durchfahren, kann problematisch werden. Nämlich dann, wenn es zum sogenannten Wasserschlag kommt. Ursächlich ist dann nicht der hohe Wasserstand, sondern das Fahrverhalten. Um auf Nummer sicher zu gehen, ist es ratsam, überschwemmte Straßen zu umfahren oder auf Maßnahmen von Hilfsdiensten zu warten, vor allem dann, wenn die Straßenverhältnisse unbekannt und nicht eingesehen werden können.
Schäden durch Sturmböen
Kommt es zu extremen Winden, können Bäume auf die Fahrbahn stürzen oder herunterfallende Äste den Wagen beschädigen. Passiert dies während der Fahrt, ist es für gewöhnlich ein Fall für die Teilkaskoversicherung. Versperrt ein entwurzelter Baum bereits die Straße und es kommt zu einem Zusammenprall, bedarf es mindestens einer Vollkaskoversicherung, um den Schaden nicht komplett aus eigener Tasche zu zahlen.
Anders verhält es sich, wenn Bäume zuvor auf einem Privatgrundstück standen und beispielsweise auf ein parkendes Auto fielen. Dann spielt auch der Baum selbst eine entscheidende Rolle. Ein gesunder Baum, der orkanartigen Winden nicht standhält, gilt als höhere Gewalt. Fahrzeugschäden werden dann durch Teil- oder Vollkaskoversicherung übernommen. Morsche Bäume hingegen fallen im wahrsten Sinne des Wortes in den Verantwortungsbereich des Grundstückbesitzers.
Droht eine Rückstufung bei Sturmschäden?
Generell gibt es bei der Regulierung über die Teilkaskoversicherung keine Schadenfreiheitsklassen, ergo erfolgt auch keine Rückstufung. Zudem gibt es bei Sturmschäden auch keinen Schuldigen.