Fördermittel sind aktuell zahlreich vorhanden, darunter aus die sogenannte „GRW“-Förderung. Die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ kurz GRW) ist eine „klassische“ Fördermöglichkeit der Investitionen. Hier gibt es einen Zuschuss im Gegenzug zur Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen. Sie richtet sich an schon bestehende Unternehmen sowie an Existenzgründer, die gewerblich sind. Mit dem Investitions- und Lohnkostenzuschuss soll die IBB Energie und Betriebe in ihren Investitionsvorhaben unterstützen bei der Schaffung und der Sicherung von dauerhaften Arbeitsplätzen.
Was ist die GRW Förderung
Die „GRW“-Förderung besteht aus Zuschüssen für Investitionen in das Anlagevermögen von Betrieben oder aus einer Lohnkostenförderung mit maximal 30 % Förderquote. Der Investitionszeitraum der Förderung beträgt höchstens 42 Monate. Sie ist zudem kombinierbar mit den anderen Finanzierungshilfen und angeboten. Hier gibt es eine Übersicht zur GRW Förderung.
Wer kommt infrage?
Gefördert werden mit der GRW Förderung Existenzgründungen sowie bereits bestehende Unternehmen aus der gewerblichen Wirtschaft, die einen vorwiegend überregionalen Absatz haben.
Was wird genau gefördert?
Es gibt einen Investitionszuschuss in Anlagevermögen von Firmen.
Gefördert werde kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Sie erhalten Errichtungsinvestitionen oder Erweiterungsinvestitionen.
Die Diversifizierung der Produktion oder die grundlegende Änderung eines gesamten Produktionsprozesses werden ebenfalls mit der GRW Förderung unterstützt.
Auch der Erwerb von Vermögenswerten von Betriebsstätten wird unter bestimmten Voraussetzungen gefördert.
Dazu zählen auch Investitionsvorhaben, durch die es einem Unternehmen möglich ist, über nationale und Unionsnormen für Umweltschutz hinauszugehen bzw. beim Fehlen derartiger Normen seinen Umweltschutz verbessern (Umweltschutzbeihilfen) zu können. Großunternehmen (GU) werden ebenfalls gefördert.
Alternativ kann auch Lohnkostenzuschuss gewährt werden, um neue Dauerarbeitsplätze zu schaffen.
Die Dauerarbeitsplätze müssen hochwertig sein und mit hochqualifizierten Mitarbeitern besetzt werden. Das Jahresarbeitgeberbruttogehalt dieser Beschäftigten muss über 30.000 Euro liegen. Die förderfähigen Lohnkosten sind allerdings an sachkapitalbezogene Investitionen gebunden. Nähere Informationen zum geförderten Gebiet erhalten Sie unter www.businesslocationcenter.de.
Wie hoch die GRW Förderung ausfällt hängt nicht nur vom Vorhaben ab sondern auch vom Gebiet aus dem der Betrieb kommt. Grundsätzlich lohnt es sich einen Antrag auf GRW Förderung zu stellen.
Ablauf der Antragstellung?
Den Antrag muss man vor dem Beginn eines Investitionsvorhabens bei der Investitionsbank Berlin stellen. Bei der „GRW“ heißt das grundsätzlich ein verbindlicher Abschluss des Lieferungs- und Leistungsvertrages der zum Vorhaben zählt. Ab dem Zeitpunkt kann mit dem Investitionsvorhaben auf das eigene Risiko begonnen werden. Es ist jedoch keine Zusage der Förderung damit verbunden.
Das ausgefüllte Antragsformular und ergänzende Dokumente aus der Checkliste werden eingereicht. Der Antragsprozess kann vollständig online in dem IBB Kundenportal stattfinden. Alternativ können Sie das ausgefüllte Antragsformular ausdrucken und per Post oder persönlich abgeben.
Nach der Antragstellung erhalten Sie ein Bestätigungsschreiben, in dem Sie über eine grundsätzliche Förderfähigkeit in Kenntnis gesetzt werden und die Einreichung der zusätzlich benötigten Unterlagen gefordert wird.
Nach Eingang der Unterlagen wird eine Beschlussvorlage zum Vorhaben erstellt, über die in dem Förderausschuss entschieden wird.
Als Nächstes erhalten die Antragsteller einen Zuwendungsbescheid.
Zugesagten Mittel werden ausgezahlt, sobald Investitionen getätigt worden sind und im Zuwendungsbescheid enthaltene Auszahlungsvoraussetzungen erfüllt wurden.
Die GRW Förderung kann auch mit weiteren Förderprogrammen kombiniert werden. Wichtig ist jedoch darauf zu achten, dass der Antrag für die GRW Förderung so früh wie nur möglich gestellt wird.